:: wer ist von der einführung von zugangsbeschränkungen betroffen?
Die in der vorliegenden Novelle des Universitätsgesetztes vorgesehenen Zugangsbeschränkungen werden nicht direkt angewandt. Sie geben nur den Universitäten die Möglichkeit, Zugangsbeschränkungen einzuführen.
Da die Universitäten jedoch viel zu wenig Geld haben, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass zumindest in einigen Fächern Zugangsbeschränkungen sicher bald Realität sein werden.
:: die konkreten regelungen
Es gibt verschiedene Beschränkungsmöglichkeiten für Universitäten, die im folgenden kurz erläutert werden sollen:
:: generelle zugangsbeschränkungen
Die einzige Möglichkeit, offiziell quantitative Beschränkungen für alle Studienarten (Bachelor, Master, Diplomstudium, PhD, etc.) einzuführen gab es bisher nur in den medizinischen Fächern (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin). Diese Regelung soll nun auf Psychologie erweitert werden (Psychologie ist erst letzten Herbst aus dieser Regelung herausgenommen worden).
Darüber hinaus bekommt die Bundesregierung die Möglichkeit, diese Regelung auf Antrag aller RektorInnen der Universitäten, die dieses Studium anbieten, auf alle deutschen Numerus-Clausus-Studien (NC) per Verordnung zu erweitern. In Deutschland sind Universitäten jedoch Ländersache, die Unis sind oft sehr autonom. Das bedeutet, dass praktisch jedes Studium an irgendeiner Uni in Deutschland einem NC unterliegt.
Theoretisch kann die Bundesregierung diese generelle Beschränkungsregelung auf mehr oder weniger alle Studienrichtungen ausdehnen. Ganz ohne Gesetz, einfach per Verordnung.
:: zugangsbeschränkungen im master
Einfacher haben es die Universitäten in Zukunft bei der Beschränkung von Master-Studien. Hier dürfen sie nämlich "qualitative Zugangsvoraussetzungen" festlegen. Was genau das sein soll, ist (wohl bewusst) nicht definiert.
Die Universitäten können also "Qualitätskriterien" festlegen, wie sie wollen: Notendurchschnitt im Bachelor, Studiendauer, Aufnahmegespräch, IQ-Test, Aufnahmetest, etc.
Theoretisch dürfen sie dabei zwar keine Höchstzahlen festlegen, die Unis haben aber beispielsweise die Noten der Studierenden im Bachelor – und können damit ganz einfach feststellen, wie gut der Notendurchschnitt sein muss, damit z.B. genau 200 Studierende einen entsprechenden Master machen können.
Es gibt zwar die Einschränkung, dass für jeden Bachelor ein Master-Studium offen bleiben muss, was aber ganz einfach zu umgehen ist. So kann entweder ein Master-Studium angeboten werden, das für Studierende völlig uninteressant ist (z.B. nach einem Maschinenbau-Bachelor ein Master-Studium: "Dampflokomotiventechnik im 19. Jahrhundert"). Oder, es gibt einen schlechten Master für die breite Masse und einen gut ausgestatteten für die "Elite". Die Möglichkeiten sind hier unbegrenzt, die Universitäten erfahrungsgemäß kreativ.
:: zugangsbeschränkungen im doktorat/phd
Die Gesetzesnovelle erlaubt den Universitäten mehr oder weniger völlig freie Zugangsbeschränkungen im PhD. Nachdem spätestens 2010 alle Doktoratsstudien auf PhD-Studien umgestellt sein müssen, sind somit alle Doktoratsstudien von einer möglichen Beschränkung betroffen.
Hier gibt es auch keine Ausnahmen wie bei den Beschränkungen der Master-Studien. Kurz: Die Universitäten können machen, was sie wollen.
:: wie realisitsch sind alle diese szenarien?
Bei den oben beschriebenen Szenarien handelt es sich leider nicht um völlig unrealistische Utopien. Die RektorInnenkonferenz fordert seit Jahren Zugangsbeschränkungen und ist ganz offen der Meinung, dass die Lösung für die finanziellen Probleme der Universitäten ein Weniger an Studierenden sein kann. Auch ohne gesetzliche Grundlage gab es in den letzten Jahren etliche (teils erfolgreiche) Versuche für Zugangsbeschränkungen.
Es ist also davon auszugehen, dass die Universitäten jede gesetzliche Möglichkeit nützen werden, um Zugangsbeschränkungen einzuführen.