:: ug-novelle bringt zugangsbeschränkungen
Weitere Hürden für Studierende
Der VSStÖ wehrt sich vehement gegen die im Zuge der Novelle des Universitätsgesetzes festgeschriebenen Beschränkungen der aufbauenden Studien. Sowohl bei Master- als auch allen Doktorats-Studien können künftig 'qualitative Zugangsbedingungen' über das Weiterstudieren entscheiden.
"Derartige Elitenbildungsprojekte sind einfach inakzeptabel. Hahn versucht, Zugangsbeschränkungen aller weiterführenden Studien schön zureden und zu verharmlosen", kritisiert Sophie Wollner, Vorsitzende des VSStÖ.
Eine große Problematik bei 'qualitativen Zulassungsbedingungen', ist der wohl absichtlich breit gewählte Interpretationsspielraum der Fromulierung: "'Qualitativ' kann alles von Nummerus Clausus bis Fremdsprachenkenntnis bedeuten. Wird als Bedingung für ein Doktorats-Studium bespielsweise ein Notendurchschnitt von 1,5 definiert, wird kaum noch jemand zum Doktorat zugelassen werden".
Gerade bei den Master-Studien weist die Novelle untragbare Beschränkungen auf: "Die Studierenden haben keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zu einem Master-Studium. Es ist lediglich 'sicher zu stellen', dass die Absolvierung eines Bachelors zur unmittelbaren Zulassung berechtigt. Hier fehlt es eben an genau jenem subjektiv einklagbaren Recht zur Fortsetzung des Studiums", erklärt Wollner.
Auch bei einer Facheinschlägigkeit ist somit die Zulassung nicht gewährleistet. Hier liegt ein weiteres Formulierungsproblem vor, denn es muss nicht jeder beschränkte Master für mindestens ein Bachelor-Studium offen sein, sondern umgekehrt jeder Bachelor den Zugang zu nur einem Master-Studium ermöglichen. Dadurch können die Universitäten praktisch alle Master-Studien beliebig beschränken.
"Ein facheinschlägiges Master-Studium kann vieles sein. Es können formell mehrere Studien geführt werden anstatt mehrere Spezialisierungen im Rahmen eines Master-Studiums anzubieten. Die Gefahr besteht hier darin, dass die Uni als facheinschlägiges Master-Studium eines auswählt, welches für den Großteil der Studierenden völlig unbrauchbar ist und alle anderen beschränkt", so Wollner.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der massive Ausbau des §124b: "Hier gilt nicht mehr die Beschränkung auf die bundesdeutschen NC-Studien, sondern auf alle die bestehenden deutschen NC-Studien. Das sind auch Studienrichtungen, die nur in einzelnen Bundesländern beschränkt sind, damit dürfte wohl der Großteil der Studien abgedeckt und der freie Hochschulzugang abgeschafft sein", so Wollner, "Der VSStÖ wird weiterhin nicht locker lassen und gegen Hahns extrem selektive Novelle kämpfen".