:: die (jüngere) geschichte des universitätsgesetzes
Das Universitätsgesetz 2002 (UG02) ist mit 1. Oktober 2002 in Kraft getreten und regelt vor allem die universitäre Struktur. Eckpunkte des damals neuen Universitätsgesetzes waren die massive Einschränkung der Mitbestimmung vor allem der Studierenden, die Einführung eines Universitätsrats und Änderungen bei der Finanzierungsregelung. 2002 gab es eine große Protestwelle unter den Studierenden – das Gesetz trägt klar schwarz-blaue Handschrift.
:: eckpunkte
Die LeiterInnen von Organisationseinheiten werden seither nur mehr von den ProfessorInnen und dem/der RektorIn bestimmt. Die meisten Regelungen funktionieren nun nicht mehr als „Dienstauftrag“, sondern druch Ziel- und Leitsungsvereinabrungen – so genanntes „Management by Objectives“. Die innere Struktur der Universität wird durch einen Organisationsplan, erstellt durch den/die RektorIn geregelt.
Das Gesamtbudget, welches zur Finanzierung der Universitäten österreichweit zur Verfügung steht, ist von der “Leistungsmöglichkeit des Bundes abhängig” – die/der FinanzministerIn hat dabei großes Mitspracherecht.
:: die aktuelle novelle
Mit der rot-schwarzen Regierungsbildung 2007 wurde auch die Novelle des UG02 geplant. Wissenschaftsminister Hahn befasste sich während eines großen Teils seiner ersten Amtszeit mit der Weiterentwicklung des UG02. Geplant war ein offener Diskurs um eine mögliche Entwicklung des Gesetzes wobei die Grenzen mit der Verstärkung der Autonomie und Aufwertung von Rektorat und Universitätsrat und „Exzellenzförderung“ klar vorgegeben schienen. Hahn „tourte“ mit seinen Plänen zur Novelle des Universitätsgesetzes durch Österreich. Laut Broschüre bzw. Einladung war das Ziel, seine Vorstellungen und Perspektiven im Rahmen von Diskussionen vorzustellen und Universitätsangehörigen die Möglichkeit zu bieten, ihre Wünsche anzubringen. Den Rahmen für die Wünsche bildete eine Power-Point-Präsentation in der Ideen von BesucherInnen aufgezeichnet wurden.
Was damit passiert ist? Die aktuellen Entwicklungen zeigen: offenbar sind die Forderungen, vor allem nach freiem Hochschulzugang und einem sozial gerechten Studium, nur auf der jeweiligen Power-Point-Folie geblieben. Rund um die Novellierung des Gesetzes – die Vorstellung fiel mitten in die Krise der SPÖ-ÖVP-Regierung im Frühsommer 2008 – waren einige Eckpunkte des Ministers klar: Die Stärkung der Leitungsorgane Rektorat und Universitätsrat, beispielsweise durch die Stärkung einer Findungskommission im Vorfeld einer RektorInnenwahl; die Möglichkeit für Universitäten, für Nicht-EWR-BürgerInnen Studiengebühren ohne Obergrenze einzufordern und der Wunsch nach Zugangsbeschränkungen im Masterstudium. Der Zeitplan sah einen Beschluss des Gesetzes im September 2008 vor – was durch den Bruch der Koalition zwischen SPÖ und ÖVP 2008 verhindert wurde.
:: ug-novelle neu
Seit Beginn der neuen rot-schwarzen Regierung ist die UG-Novelle im Gespräch; Minister Hahn ließ immer wieder mit Ideen und studierendenfeindlichen Szenarien aufhorchen. Seit Anfang Juni liegen die Pläne auf dem Tisch: Die Novelle soll kommt Mitte Juni in den MinisterInnenrat, wo sie für den Nationalrat vorbereitet wird – um dort noch vor der Sommerpause beschlossen zu werden. Hahns Vorstellungen haben Niederschlag gefunden: Die Zugangsbeschränkungen im Master sollen ein möglichst elitäres Studium einzementieren. Jetzt gilt es, dagegen aufzutreten: Studieren muss für alle möglich sein!