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Auf dieser Seite findest du aktuelle Meldungen rund ums Studienrecht. Antworten auf allgemeine Fragen findest du in den FAQs Studienrecht.

Wenn dir die Infos auf unserer Homepage nicht ausreichen, kannst du jederzeit unter beratung@vsstoe.at konkrete Fragen an uns richten. 

Telefonisch erreichst du uns jeweils Dienstags von 9-12 Uhr und Donnerstags von 16-19 Uhr unter unserer Beratungshotline: 01 / 526 89 86 63

 

:: achtung: einzahlen des öh-beitrags vor 30. november!

Universitätsstudierende, die fürs kommende Semester von den Studiengebühren befreit sind, sollten keinesfalls vergessen, den ÖH Beitrag einzuzahlen.
Dieser muss bis 30. November 2009, dem Ende der Nachfrist,  auf den Konten der Universität eingelangt sein.
Es ist, trotz der Nachfrist nur der normale ÖH-Beitrag inklusive studentische Selbstversicherung von insgesamt15, 86 zu zahlen.
Gelangt der ÖH-Beitrag bis 30. November 2009 nicht bei der Universität ein, droht die Exmatrikulation!
Ein Weiterstudieren in diesem Semester ist dann nicht mehr möglich.
Folgen können Verlust von Studien- und Familienbeihilfe sein, bei einer neuerlichen Immatrikulation im folgenden Semester kommt automatisch ein neuer Studienplan zu Geltung, falls es einen gibt.

Beachte bitte auch, dass Anträge auf Studienbeihilfe erst bearbeitet werden, sobald der ÖH Beitrag bzw. die Studiengebühren einbezahlt sind.

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