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:: wohnen - beihilfen

Unterstützungen und Förderungen von MieterInnen sind in Österreich Ländersache. Dementsprechend findest du nähere Informationen über Beihilfen und wie du diese bekommen kannst auf der Homepage der jeweiligen Landesregierung bzw. in Wien  des Magistrats.

 

Wohnbeihilfe

Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes

Wohnfonds der ÖH

Geförderter Wohnbau und Genossenschaftswohnungen

 

Allgemeine Wohnbeihilfe

 

In Wien kann grundsätzlich jede/r MieterIn (auch WGs!) um Wohnbeihilfe ansuchen, also um eine Unterstützung der Stadt zu den Wohnkosten.  Die Beantragung kann durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen, ein Antrag sollte aber in jedem Fall gestellt werden.

Du erhältst weitere Informationen über die Wiener Wohnbeihilfe auf der Homepage der Wiener Sektion des VSStÖ sowie bei der MA 50:

Magistratsabteilung 50

Heiligenstädter Str. 31

1190 Wien

Tel.: 01/4000 74 880

 

Berechnungsschemen, Einkommensgrenzen, Antragsformulare, Checklisten und Informationsbroschüren erhältst du auf der Homepage der MA 50:

 

Hier geht es zu den Formularen.

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Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes

 

Die Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes kann dann beantragt werden, wenn:

 

  • die Miete durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle erhöht wurde
  • der/die HauseigentümerIn eine Mietzinsvorschreibung einhebt
  • bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden

Die Beantragung erfolgt beim jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Dein für dich zuständiges Finanzamt findest du auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, unter:

www.bmf.gv.at

 

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Sozial- und Wohnfonds der Österreichischen HochschülerInnenschaft

 

Für Studierende, die Mitglied der Österreichischen HochschülerInnenschaft sind, ein ordentliches oder außerordentliches Studium betreiben und sich in einer besonderen sozialen und finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche Studienunterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH zu erhalten.

 

Für Studierende mit hohen Wohnkosten besteht die Möglichkeit, eine Förderung aus dem Wohnkostenfonds zu beantragen. Es gelten dieselben Kriterien wie beim Sozialfonds. Die Wohnungsgröße und der Quadratmeterpreis müssen studentischen Wohnverhältnissen entsprechen.

 

Informationen dazu gibt es beim Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung:

 

ÖH-Bundesvertretung

Referat für Sozialpolitik

Tel.: 01 310 88 80 - 22

www.oeh.ac.at

 

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Geförderter Wohnbau

 

Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

 

Um sich für eine Gemeindewohnung anzumelden, muss ein Vormerkgrund bestehen! Diese sind von Gemeinde zu  Gemeinde verschieden.

 

Voraussetzungen für die Anmeldung sind:

 

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • österreichischeR StaatsbürgerIn oder EU-BürgerIn oder EWR-BürgerIn oder Flüchtling nach Genfer Konvention
  • eine Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in den Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
  • die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Perso-nen darf bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten

Seit 1.1.2006 haben auch AusländerInnen, die keine EU-StaatsbürgerInnenschaft besitzen, Anrecht auf eine Gemeindewohnung in Wien. Das gilt,wenn die oben genannten Kriterien erfüllt und der „Daueraufenthalt EG“ bescheinigt wurde. Voraussetzung dafür ist wiederum der fünfjährige Aufenthalt samt regelmäßigem Einkommen (keine Sozialhilfe), Krankenversicherung und Erfüllung der Integrationsvereinbarung.

 

Laut Verordnung automatisch gleichgestellt sind auch jene, die über den 2003 eingeführten unbefristeten Niederlassungsnachweis verfügen.

 

In jedem Fall muss auf der zuständigen Bezirksstelle (in Wien heißt die Organisation `Wiener Wohnen´ und hat für jeden Bezirk eine Anlaufstelle) ein Antrag auf einen Vormerkschein gestellt werden. Bei gewöhnlicher Dringlichkeit muss damit gerechnet werden, dass es ein bis vier Jahre dauert, bis ein Angebot eintrifft. Es muss nicht die erste Option angenommen werden. Bis zu drei Wohnungen werden angeboten.

 

Genossenschaftswohnungen

 

Auch für den Bezug einer Genossenschaftswohnung gelten einige Auflagen. Du darfst sie nicht als Zweitwohnung benutzen, und es gibt eine Höchstgrenze für dein Einkommen.

 

Zu zahlen ist immer ein Baukostenanteil, der 12,5 % der Baukosten ausmacht, und einmal zu entrichten ist. (Die Baukosten betragen ca. 700-1500 Euro pro Quadratmeter)

 

Um für diese Summe aufkommen zu können, kannst du Förderungen in Anspruch nehmen. Die Mieten in Genossenschaften sind dann billiger als am freien Markt und du bekommst den Genossenschaftsbeitrag beim Auszug (vermindert um 1% pro Jahr) zurück.

 

Nähere Informationen und auch konkrete Mietangebote findest du auf den Internetseiten der jeweiligen Genossenschaften oder bei ihrem Dachverband:

 

 

Österreichischer Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen

Bösendorferstraße 7

1010 Wien

Tel.: 01 505 58 24 - 0

www.gbv.at

 

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