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:: krankenversicherung

Prinzipiell gibt es in Österreich keinen allgemeinen Zwang sich zu versichern. Das heißt, jede/r (Studierende) ist selbst verantwortlich eine Krankenversicherung zu haben. Es ist also entgegen weitläufiger Meinungen ein Fehler zu glauben, dass sowieso immer irgendwie eine Sozial-/Krankenversicherung vorliegt!

 

Wer nicht versichert ist, muss allein in voller Höhe die Behandlungskosten bezahlen, und eine im Spital kann ganz schön teuer werden! Daher unbedingt immer darauf achten, dass du versichert bist.

Die meisten Studierenden sind bei ihren Eltern mitversichert. Daneben besteht die Möglichkeit sich bei dem/der LebensgefährtIn oder der/dem EhepartnerIn mitzuversichern, allerdings können dafür Beiträge anfallen. Wer diese Möglichkeiten nicht hat, sollte sich freiwillig selbst versichern. Ganz allgemein gibt es für die Versicherung die folgenden "Möglichkeiten"

Mitversicherung bei Angehörigen

Studentische Selbstversicherung

Freiwillige Selbstversicherung

Pflichtversicherung

Freiwillige Weiterversicherung bei geringfügiger Beschäftigung oder Werkvertrag (Opting-In)

Versicherung aufgrund bestimmter staatlicher Leistungen

Darüber hinaus bist du durch deinen ÖH-Beitrag im Unibetrieb unfall- und haftpflichtversichert.


:: mitversicherung in der krankenversicherung (angehörigeneigenschaft)

 

 

Die Mitversicherung ist entweder bei den (Groß-)Eltern oder bei den Adoptiveltern möglich.

 

Um bei den Eltern mitversichert zu sein, muss entweder die Familienbeihilfe bezogen werden oder im ersten Abschnitt nach jedem Studienjahr ein Leistungsnachweis von 8 Wochenstunden erbracht werden.

 

Anfänglich aber genügt einmal die Aufnahme als ordentlicheR HörerIn als Versicherungsvoraussetzung.

 

Grundsätzlich gibt es keine Semesterbindung. Bei vollständiger Studienbehinderung von jeweils drei Monaten oder infolge eines unabwendbaren, unvorhergesehenen Ereignisses (zB. Krankheit) oder eines nachgewiesenen Auslandsstudiums gibt es eine Verlängerung des Nachweiszeitraums um ein Semester.

 

Die Mitversicherung läuft mit Vollendung des 27. Lebensjahres aus.

An Akademien und Fachhochschulen genügt zunächst die Aufnahmebestätigung an die Akademie oder die Fachhochschule. Ab dann muss in jedem  Ausbildungsjahr eine Bestätigung über den weiteren Verbleib in der Einrichtung abgeliefert werden. Mitversichert wird nur bis zum 27.Lebensjahr. Ein positiver Leistungsnachweis wird  nicht gefordert.

 

Die Mitversicherung bei dem/der LebensgefährtIn ist möglich, wenn seit mindestens 10 Monaten ein gemeinsamer Haushalt besteht.

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:: studentische selbstversicherung

 

 

Eine StudentInnenselbstversicherung kostet derzeit im Monat 47,68 Euro (Stand 2009). Die Hälfte des Betrages wird allerdings vom BMWF getragen, so dass auf Studierende selbst nur 23,84 Euro entfallen.

 

Die Höhe der studentischen Selbstversicherung wird jährlich inflationsangepasst.

 

Außerdem ist diese Versicherung nur möglich, wenn

 

  • du noch kein Studium absolviert hast
  • du das Studium nicht öfter als zweimal oder zu spät gewechselt hast
  • dein jährliches Einkommen nicht höher als 8.000 Euro ist und
  • du die Mindeststudienzeit plus ein Semester (uU pro Abschnitt) um nicht mehr als vier Semester überschritten hast (auch hier werden Schwangerschaft und Kindererziehungetc. als wichtige Gründe berücksichtigt, sodass du diese Selbstversicherung auch länger in Anspruch nehmen kannst).

Eine unverbindliche Online-Prüfung, ob du dich studentisch selbstversichern kannst, findest du bei der Wiener Gebietskrankenkasse unter dem folgenden Link:

http://service.sozialversicherung.at/wgkk/inter/selbstvers.nsf/StudStart

 

Das Antragsformular erhältst du ebenfalls bei den Gebietskrankenkassen.

 

Du musst dieses Formular mitnehmen, alle Studienblätter, die den Studienverlauf dokumentieren, eine Fortsetzungsbestätigung des laufenden Semesters sowie deinen Meldezettel. Studierende, die eine studentische Selbstversicherung abgeschlossen haben, können auch ihr Kind auf Antrag beitragslos mitversichern. Die jeweilige Krankenkasse muss nur rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt werden.

 

Die studentische Selbstversichterung endet:

 

  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (Beginn einer Pflichtversicherung)
  • mit Ende des Kalendermonats, in dem der Austritt erklärt wurde
  • sobald 2 fällig gewordene Beiträge nicht entrichtet wurden
  • nach Ende des dritten Kalendermonats, nach dem das Studium nicht rückgemeldet wurde.

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:: freiwillige selbstversicherung in der krankenversicherung

 

 

Wenn für dich weder Mitversicherung noch studentische Selbstversicherung in Frage kommen, kannst du eine freiwillige Selbstversicherung abschließen. Kinder können auch mitversichert werden. Diese kostet derzeit 341,92 Euro.

 

Es ist aber möglich, eine Verminderung dieses Betrages zu erreichen, wenn deine wirtschaftliche Situation nachweislich schwierig ist. Der Antrag auf Herabsetzung muss gleichzeitig mit dem Antrag auf freiwillige Krankenversicherung gestellt werden, da sonst automatisch der Höchstsatz herangezogen wird.

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:: freiwillige selbstversicherung für geringfügig beschäftigte

 

 

Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze (357,74  Euro pro Monat, 27,47 Euro täglich – Stand 2009) verdienst, hast du die Möglichkeit, dich außerhalb der Unfallversicherung auch  in der Kranken- und Pensionsversicherung, aber nicht in der Arbeitslosenversicherung selbst zu versichern.

 

Zuständig ist die Gebietskrankenkasse. Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei 50,48 Euro. Kinder können  mitversichert werden.

 

Diese Versicherung ist eine gute Alternative für StudentInnen, die die Kriterien der Studentischen Selbstversicherung nicht (mehr) erfüllen. Die andere freiwillige Selbstversicherung beinhaltet keine Pensionsversicherung und ist teurer!

 

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass sich eine Versicherung als geringfügig Beschäftigte/r auch auf deinem Pensionskonto niederschlägt. Bist du nicht pensionsversichert musst du unter Umständen bei deinem Pensionsantritt Versicherungsmonate  teuer nachkaufen.

 

 

:: freiwillige selbstversicherung für neue selbstständige

 

 

Wenn deine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit pro Jahr unter bestimmten Grenzen bleibt (6.453,36 Euro im Jahr wenn du dein Einkommen nur aus selbstständiger Arbeit beziehst, 4.292,88 Euro bei gemischten Einkünften), entsteht keine Pflichtversicherung, aber du kannst dich freiwillig bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichern. Kinder können mitversichert werden. Übst du deine selbständige Tätigkeit als wirkliche/r Selbstständige/r aus – also mit Gewerbeschein – entsteht die Pflichtversicherung durch die Gewerbeanmeldung.

 

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:: pflichtversicherung

 

 

Besteht eine Pflichtversicherung auf Grund einer unselbständigen Beschäftigung, eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages, so bis du für die Dauer der Beschäftigung auch krankenversichert. Kinder können beitragslos mitversichert werden.

 

Achtung: Wenn du eine studentische Selbstversicherung hast und nebenbei geringfügig arbeitest, kann es dazu kommen, dass dir durch Auszahlungsverschiebungen in einem Monat mehr als die Geringfügigkeit ausbezahlt wird und du daher in  eine Pflichtversicherung  hineinrutschst. Das kann dir auch nach einem Ferienjob passieren.  Eigentlich ist das nicht weiter schlimm, nur bist du nicht automatisch wieder studentInnenversichert, wenn du wieder auf geringfügig eingestuft wirst. Das heißt, du musst dann die studentische Selbstversicherung neu beantragen, sonst bis du nicht mehr versichert, ohne es  zu bemerken!

 

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:: waisenpension, waisenrente, kinderbetreuungsgeld

 

 

BezieherInnen von Waisenpension, Waisenrente und Kinderbetreuungsgeld sind durch deren Bezug krankenversichert  und können ihre Kinder ebenfalls mitversichern.

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:: öh-unfallversicherung

 

 

Mit deinem ÖH-Beitrag bist du automatisch im Unibetrieb unfall- und haftpflichtversichert, und zwar bis zu 51.000 Euro im Falle einer dauernden Invilidität und bis zu 7.550 Euro an unfallkosten. Die Haftpflichtversicherungssumme für Personen und Sachschäden beträgt 3.100.000 Euro – Infos erhältst du auf der Homepage der Österreichischen HochschülerInnenschaft: www.oeh.ac.at

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