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:: die öh

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) die gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden an Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und öffentlichen Universitäten in Österreich. Sie ist seit 1945 gesetzlich verankert und damit auch fixer Bestandteil der bildungspolitischen Landschaft. Seit Ende 2007 werden von ihr auch die Studierenden an Fachhochschulen vertreten. Damit vertritt sie jetzt über eine Viertelmillion Studierende. Diese Aufgabe wird von über Tausend ehrenamtlichen VertreterInnen neben dem eigenen Studium wahrgenommen. 

 

:: politische vertretung

Zusätzlich zur direkten Unterstützung im Alltag durch Beratungen zu Familien- und Studienbeihilfen, Studienrecht oder rechtlicher Unterstützung ist es nicht nur Aufgabe der ÖH, den Studierenden zu helfen, sich bestmöglich innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen zu bewegen, sondern auch, diese aktiv zu verändern. Das kann durch Gespräche und Verhandlungen mit LehrveranstaltungsleiterInnen, Instituten, Rektoraten oder ErhalterInnen geschehen. Genauso ist es wesentlich, sich auf Ebene der Gesetzgebung für die Interessen der Studierenden einzusetzen. Um der Stimme der Studierenden auch in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen, ist es oft wichtig, einen aktionistischen Weg zu wählen. Darüber hinaus wird die ÖH im gesellschaftspolitischen Bereich aktiv und setzt sich für eine gerechtere, offenere und nicht-diskriminierende Gesellschaft ein. 

 

:: alle können wählen

Wer uns Studierende vertritt, können wir selbst bestimmen. So finden auf FHs und pädagogischen Hochschulen jährlich, an Universitäten alle zwei Jahre Wahlen in die ÖH statt. Die Wahlen zu den Studienvertretungen (die jeweils eine Studienrichtung repräsentieren) an den Universitäten, sowie alle an den PHs und FHs sind Personenwahlen. Die Universitätsvertretungen (UV) werden über Listen gewählt, wie etwa der VSStÖ eine ist.

 

:: bundesweite vertretung

Die Bundesebene wird dann von den Universitätsvertretungen beschickt. Die Bundesvertretung setzt sich also einerseits aus von den UV-Listen entsandten Studierenden, andererseits von VertreterInnen der Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen - sie werden in ihrer Einrichtung persönlich gewählt und entsandt - zusammen. Die Bundesvertretung wählt die Exekutive der Österreichischen HochschülerInnenschaft und kann durch Anträge die Arbeit der Exekutive mitgestalten.

 

 

:: gesetzliche bestimmungen

Diese Regelungen sind im HochschülerInnenschaftsgesetz (HSG) festgeschrieben. Das bedeutet einerseits eine staatliche Legitimation der ÖH und sorgt durch die automatische Mitgliedschaft aller Studierenden für eine finanziell unabhängige Studierendenvertretung. Im Jahr 2004 hat die schwarzblaue Bundesregierung in die Autonomie der Studierenden eingegriffen: Die Wahl der ÖH-Bundesvertretung war bis dahin als direkte Wahl organisiert. Das heißt, dass alle in der ÖH vertretenen Studierenden neben der lokalen Studienvertretung auch davon unabhängig die Bundesvertretung wählen konnten. Dieses Recht wurde ihnen gegen ihren ausgesprochenen Willen genommen. Ähnlich verlief es auch bei der Einführung des E-Voting für die ÖH-Wahlen.

 

:: vsstö in der öh

Der VSStÖ hat sich in der Arbeit in der ÖH vor allem der sozialen Absicherung der Studierenden verschrieben. Wir wollen verhindern, dass diejenigen, die über geringere finanzielle Mittel verfügen sukzessive von den Universitäten verdrängt werden. Gleichzeitig sehen wir die ÖH als Institution, die weit mehr erreichen kann als nur Service bereitzustellen – was für uns selbstverständlich ist. Im Sinne eines fortschrittlichen Verständnisses der Gesellschaft muss in unseren Augen auch die ÖH ihren Teil dazu beitragen, die Universität und die gesamte Öffentlichkeit von Sexismus, Faschismus und Diskriminierung zu befreien. 

 

:: die wahlen

:: wie an unis wählen?

Als StudentIn an einer Uni kannst du deine Vertretung alle zwei Jahre wählen - die letzten Wahlen fanden im Mai 2009 statt - das nächste Mal regulär gewählt wird im Frühsommer 2011. Studierende auf Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen wählen ihre Vertretung jährlich. 
Alle ordentlichen Studierenden an Unis sind berechtigt, ihre Vertretung auf Universitäts- und Studienebene zu wählen.

:: die universitätsvertretung

Die Wahl der Universitätsvertretung findet als Listenwahl statt. Das bedeutet, dass nicht Einzelpersonen, sondern Fraktionen kandidieren.
Über die Wahl der Universitätsvertretung bestimmst du auch die Zusammensetzung der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft, da diese nicht direkt gewählt, sondern über die Universitätsvertretung beschickt wird.
Wenn du an mehreren Universitäten studierst, kannst an allen jeweils eine Stimme für die Universitätsvertretung abgeben.

:: die studienvertretung

Die Wahl der Studienvertretung ist eine Personenwahl. Bei ihr können je nach Größe des Studiums 3 oder 5 Personen gewählt werden. Beachte, dass falls du mehr als die vorgesehenen 3 oder 5 Personen wählst, der gesamte Wahlzettel ungültig ist. Weniger Personen zu wählen ist aber jedenfalls möglich.
Auch hier gilt, dass du für jede Studienrichtung, die du studierst, auch wählen kannst.

Die Fakultätsvertretungen (so welche eingerichtet sind) sowie die Bundesvertretung werden, wie schon erwähnt, nicht direkt gewählt.

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