:: e-voting: eine gefahr für den demokratischen rechtsstaat
Bei den laufenden ÖH-Wahlen kommt zum ersten mal E-Voting zum Einsatz. Dieses widerspricht sämtlichen demokratischen Grundsätzen und wird vom VSStÖ deshalb massiv bekämpft.
In der öffentlichen Diskussion liegt der Schwerpunkt in aller Regel aufdem technischen Aspekt (Sicherheit, Nachvollziehbarkeit usw). Dabei wird aber völlig übersehen, dass E-Voting aus demokratiepolitischer Sicht ein viel grundlegenderes Problem mit sich bringt: die Grundsätze des freien und des persönlichen Wahlrechts können nicht garantiert werden. Niemand kann überprüfen, wer tatsächlich vor dem Computer sitzt, von dem aus die Stimme abgegeben wird (Verletzung des persönlichen Wahlrechts) und ob diese Person ihre Stimme tatsächlich ohne Zwang abgibt (Verletzung des freien Wahlrechts). Wie bei Grundrechten allgemein hat der Staat diese Grundsätze aber nicht nur zu respektieren sondern auch für deren Einhaltung zu garantieren, indem er die BürgerInnen vor Eingriffen in ihre Grundrechte - also in ihr freies, persönliches und geheimes Wahlrecht - schützt. Das ist aber nur möglich, wenn der Wahlvorgang von öffentlicher Seite beaufsichtigt wird.
Parallelproblem Briefwahl
Dieselben grundlegenden Bedenken bestehen auch für die (auf Nationalratsebene kürzlich eingeführte) Briefwahl, wenngleich diese für die ÖH derzeit nicht relevant ist. Das bisherige Nationalrats-Wahlsystem mit Wahlkarten, die vor einer Notarin oder vor einem Notar oder bei einer Botschaft im Ausland ausgefüllt werden mussten, garantierte zumindest noch ein Mindestmaß an - wenn auch an ausgelagerter - staatlicher Aufsicht.
Überflüssige Detaildiskussionen
Der technische Aspekt (geheime Wahl) ist zwar nicht weniger wichtig, jedoch läuft die Diskussion in diesem Fall zumeist auf eine angeblich absehbare Lösung hinaus („In 20 Jahren vielleicht...“). Dabei verlieren sich Diskussionen schnell in unwichtigen technischen Details. Die grundsätzliche Unlösbarkeit der technischen Problematik, dass es in einem Kommunikationsnetzwerk stets Wege der wechselseitigen Identifikation geben muss, also eine Möglichkeit, ein bestimmtes Häppchen Daten einer bestimmten Absenderin oder einem bestimmten Absender zuzuordnen, wird dabei meist großzügig unter den Tisch gekehrt. Diese Zuordnung ist aber notwendig für ein Feedback durch das Wahlsystem: die BenutzerInnen müssen eine Nachricht erhalten, dass sie ihre Stimme endgültig abgegeben haben bzw dass ihre Stimmabgabe ordnungsgemäß registriert wurde. Für eine derartige Nachricht ist zwingend notwendig, dass ein bestimmer Wahlvorgang einem bestimmten Rechner (einer bestimmten Benutzerin / einem bestimmten Benutzer) zugeordnet werden kann. Dieses Problem ist schon auftheoretischer Ebene unlösbar.
Demokratie durch blindes Vertrauen?
Zusätzlich liegt der Schwerpunkt in der öffentlichen Diskussion auf dem möglichen Mitlesen durch Dritte. Der Möglichkeit, dass das geheime Wahlrecht von öffentlicher Seite (durch den Staat) verletzt werden könnte, wurde bisher fast überhaupt keine Beachtung geschenkt. Im Gegensatz zur Papierwahl in einer Wahlkabine haben die BürgerInnen keinerlei Möglichkeit, die Wahrung ihres Wahlgeheimnisses selbst überprüfen zu können. E-Voting setzt daher blindes Vertrauen in die Behörden voraus.
Die Tatsache, dass die mit der Entwicklung des Wahlsystems beauftrage Firma Scytel im Februar im Rahmen von internationalen Evaluierungen vernichtend beurteilt wurde (derstandard.at/uni am 19. Februar 2009,09:01), lässt das Vertrauen noch zusätzlich schwinden. Deren System wurdebereits in Großbritannien und in Finnland getestet und entsprach in keiner Weise den geforderten Sicherheitsstandards.
Es gibt Alternativen
Die angegebenen Vorteile überzeugen nicht: die Wahlbeteiligung ist eine Frage der demokratischen Emanzipation, zusätzliche Wahlkanäle werden hier nichts (genauer: nur marginale Zuwächse) bringen. Für Personen mit besonderen Bedürfnissen könnte mensch auch fliegende Wahlkommissionen schaffen. Weiters wäre ein Wahlkartensystem anzudenken, sodass mensch zB auch in anderen Universitätsstädten wählen kann.
Letztlich kann die Wahlbeteiligung aber nur durch eine Stärkung der ÖHgesteigert werden. Denn nur wenn das politische Gewicht der ÖH für alle Studierenden offenkundig ist, werden diese auch tatsächlich wählen gehen.
