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Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse und dementsprechend zentral sind die Probleme rund um das Wohnrecht in ihrer Wirkung auf die Gesellschaft. Denn auf dem Wohnungsmarkt besteht ein grundsätzliches Ungleichgewicht in der Marktmacht zwischen Vermieterseite und den MieterInnen.

Dieses Missverhältnis auszugleichen und so dafür zu sorgen, dass allen Menschen der Zugang zum Grundbedürfnis Wohnen ermöglicht wird, ist die wesentliche Aufgabe des Mietrechtes. Die Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten begünstigten aber zumeist die Vermieterseite und verschärften das Verhältnis am Wohnungsmarkt zuungunsten der MieterInnen. Ohne jegliche Marktmacht müssen die MieterInnen immer schlechtere Bedingungen am Wohnungsmarkt (überhöhte Provisionen, Kautionen, Überwälzung von Erhaltungsarbeiten, etc.) tragen. Diese Schieflage gefährdet immer größere Teile der Bevölkerung in ihrer Existenz, denn vor allem junge und ältere Menschen und Jung-(Familien)können sich Wohnen einfach nicht mehr leisten. In Kombination mit der Schwächung der ArbeitnehmerInnenrechte und dem Rückbau des Sozialsystems ist der soziale Friede langfristig gefährdet. Gerade deshalb muss der Staat im Wohnungssektor eingreifen und leistbares Wohnen für alle Menschen rechtlich absichern und auch im Zuge des sozialen Wohnbaus selbst bereitstellen.

 

konkrete problemlagen

Zeitgemäßes, sicheres und leistbares Wohnen ist ein unabdingbares Menschenrecht! Gerade Studierende sind sehr oft die VerliererInnen am Wohnungsmarkt, da sie über wenig Erfahrung verfügen. Bei Vermittlung von Wohnungen wird oft sehr bewusst Druck ausgeübt („Entscheiden Sie sich schnell, es warten noch viele andere!“ oder ähnliches), um Studierende dazu zu bringen, nachteilige Verträge zu unterzeichen. Aber nicht nur dieses Machtgefälle schafft Probleme – die Lage am Wohnungsmarkt wird durch die folgenden beispielhaften Faktoren verschärft:

  • Die erste große Hürde für ein Mietverhältnis sind die zu hohen Einstiegskosten. Es sind bis zu 6 Monatsmieten für Kaution, meist 3 Monatsmieten Maklerprovision und eventuelle notwendige Investitionen aufzubringen. Hinzu kommen immer wieder (unberechtigte) Ablöseforderungen. In Summe sind so für eine durchschnittliche 60 qm; Wohnung in Wien in etwa 4.000 Euro vor Beginn des Mietverhältnisses aufzubringen.
  • Durch die Bindung der Richtwerte an die Teuerung haben sich die Mietkosten seit März 1994 um 26,38% erhöht. Durch diesen Umstand geraten viele MieterInnen in eine immer prekärere finanzielle Lage. Auch sind Betriebskosten in den letzten Jahren laufend gestiegen.
  • Die oftmals kurze Befristungsdauer von Mietverträgen (Untergrenze 3 Jahre) hat Auswirkungen zu Ungunsten der MieterInnen, da die so in eine noch schlechtere Marktposition gedrängt werden.
  • In den meisten Mietverträgen werden die Erhaltungspflichten der VermieterInnen vor allem für Leitungen, Elektro- und Gasgeräten auf die MieterInnen überwälzt.
  • Nach wie vor erstreckt sich der Geltungsbereich des Mietrechtes, das grundsätzlich als Gesetz zum Schutz der MieterInnen konzipiert wurde bei weitem nicht auf alle Wohnungen

Der Staat muss wieder verstärkt in den sozialen Wohnbau investieren und leistbare Wohnungen vor allem für junge Menschen bereitstellen. Hier ist ein langfristiges Umdenken, strukturelle Investitionen sowie eine langfristige legistische Stärkung der MieterInnenseite auf dem Wohnungsmarkt von Nöten. Nichtsdestotrotz könnten bestimmte Forderungen sofort umgesetzt werden und die MieterInnen entlasten, wie zB:

  • eine gesetzliche Beschränkung der MaklerInnenprovision auf eine Monatsmiete vor allem dann, wenn keine aktive Vermittlungsleistung angeboten wird
  • die Abschaffung der Vergebührung der Mietverträge oder zumindest die Abwälzung auf die VermieterInnen 

 

Weitere Positionen sowie nützliche Tipps zum Mietrecht oder zu Wohnunterstützungen findest du in unserer Sozialbroschüre.

 

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