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:: studieren mit kind

Laut der aktuellesten Erhebung zur Sozialen Lage der Studierenden sind 7,2% aller Studierenden in Österreich zur Erziehung von Kindern verpflichtet. Ein Kind zu erziehen bedeutet eine massive Mehrbelastung sowohl in finanzieller wie in organisatorischer Hinsicht. Dafür stehen aber auch eine Reihe staatlicher Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Inwieweit es durch diese Mittel auch Studierenden mit Kind/ern ermöglicht wird Betreuungseinrichtungen zu finden und ein selbstbestimmtes und barrierefreies Studium zu bestreiten ist natürlich zweifelhaft. Nur 57 % der studierenden Mütter geben an, dass die individuell gefundene Betreuungsmöglichkeit nicht oder nur kaum mit dem Studium vereinbar ist. Nichtsdestotrotz soll hier eine kleine Übersicht über jene „Begünstigungen“ aufgeführt werden, die Studierenden mit Kind/ern gewährt werden.

 

-       Studierende mit Kindern, die Studienbeihilfe beziehen können einen Zuschuss von 67 Euro pro Kind und Monat erhalten. Die Anspruchsdauer für die Studienbeihilfe kann bei Kindererziehungszeiten um 2, bei Schwangerschaft um 1 Semester verlängert werden. Außerdem erhöht sich die Altersgrenze mit der ein Studium begonnen werden kann um maximal 5 Jahre.

-       So wie die Eltern Familienbeihilfe für ihre studierenden Kinder beziehen, können Studierende mit Kind/ern Familienbeihilfe für diese beziehen.

-       Direkt nach der Geburt des Kindes kann das Kindergeld in drei verschiedenen Varianten bis zum max. 30 Lebensmonat bezogen werden.

-       Tatsächlich nachgewiesene Kinderbetreuungskosten können aus den Mitteln des Europäsichen Sozialfonds oder in der Studienabschlussphase durch Kinderbetreuungszuschuss der Studienbeihilfenbehörde bezuschusst werden.

-       Die ÖH bietet den Sozial- und Kinderbetreuungsfonds bei sozialer Bedürftigkeit an, ebenson kann bei der ÖH um das Alfred-Dorfer-Stipendium für alleinerziehende StudentInnen angesucht werden.

-       Nach den neuesten Regelungen (ab Sommersemester 09) bezahlen Studierende mit österreichischer oder EU-StaatsbürgerInnenschaft, die zumindest 2 Monate pro Semester durch die Betreuung ihrer Kinder beansprucht waren für die betreffenden Semester keine Studiengebühren, auch wenn sie die vorgesehene Studiendauer überschritten haben.

 

 

Genauere Infos über das Studium mit einem oder mehreren Kindern und soziale Förderungsmöglichkeiten erhältst du in unserer Sozialbroschüre.

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