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:: finanzkrise zuhause? – das grundstipendium hilft

Die finanzielle Absicherung von Studierenden in Österreich reicht vorne und hinten nicht aus,das Stipendiensystem ist marod und Studierende sind vom Goodwill ihrer Eltern abhängig. Wir verlangen sofort wirksame Schritte um die untragbaren Zustände zu beseitigen. Hier wollen wir das Modell des Grundstipendiums vorstellen, mit dem das Stipendienwesen von Grund auf revolutioniert werden kann.

 

Ein erster Blick auf die Höhe der Studienbeihilfe in Österreich zeigt uns: die Stipendien sind viel zu niedrig. Der maximale Betrag, der für StudienbeihilfenbezieherInnen in Österreich ausbezahlt wird beträgt 679 Euro monatlich und liegt somit beinahe 100 Euro unter der Ausgleichszulage (=Mindestpension), die im Jahr 2009 bei 772,40 Euro liegt. Dieses Höchststipendium bekommen aber nur StudentInnen, deren Eltern nach Abzug der Frei- und Absetzbeträge weniger als 4.725,- Euro pro Jahr (!) verdienen.

Im Jahr 2008 hat Wissenschaftsminister Hahn die Stipendien erhöht. Dies hört sich zunächst recht gut an. Und klar: Für viele war diese Anhebung eine finanzielle Entlastung. Interessant ist aber, dass die Stipendien davor zuletzt im Jahr 1999 angehoben wurden und alleine die Preissteigerung in diesem Zeitraum mehr als 20 % ausgemacht hat! Die 12%ige Erhöhung von Minister Hahn war somit nur ein Tropfen auf den heißen Stein und ist – da sich die 12 % nur auf den Auszahlungsbetrag und nicht auf die Höchststipendien beziehen – in Wahrheit nur eine Erhöhung von durchschnittlich 7 %.

Ein marodes System – kompliziert und unsozial

 

Hast du schon einmal Studienbeihilfe/ Familienbeihilfe beantragt oder Probleme mit Leistungsnachweisen gehabt? Dann weißt du es aus Erfahrung: Das System ist kompliziert, oft müssen auch die ExpertInnen in den Behörden erst einmal in den Büchern nachsehen, bevor sie den Einzelfall durchblicken.

Und das ist verständlich: Leistungsnachweise, Anspruchsdauern, Toleranzsemester, Altersgrenzen, Einkommensgrenzen – jeweils für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe – wer verliert da nicht mal den Überblick?

Aber nicht nur das: Viele Studierende (alleine 14 % aus der sozial schwächsten Schicht) wissen gar nicht, dass es Studienbeihilfe gibt und werden deshalb nicht aufgefangen. Wie viele Studieninteressierte deswegen ein Studium gar nicht erst beginnen, bleibt eine Dunkelziffer. 

Vor allem ist aber das Stipendiensystem ungerecht. Wenn der Staat feststellt, ob du „sozial bedürftig bist“, verwendet er in erster Linie das laufende Einkommen deiner Eltern. Das verfügbare Einkommen oder das Vermögen wird dabei nicht herangezogen. So kann es vorkommen, dass dir kein Stipendium gewährt wird, deine Eltern dich aber absolut nicht unterstützen können, weil sie zB einen Kredit abzahlen müssen. Gleichzeitig können Superreiche (eben weil sie aufgrund ihres hohen Vermögens nicht oder nur halbtags arbeiten müssen) bei der derzeitigen Regelung Stipendien beziehen.

Ein Teufelskreis 

Nach wie vor gibt es Kräfte, die dieses System verteidigen. ÖVP-Wissenschaftssprecherin Beatrix Karl bezeichnete das System am 11.11.08 als „vernünftig und sozial treffsicher“. Wer aber auch außerhalb der Faschingszeit ernsthaft davon spricht, das österreichische Stipendiensystem sei sozial gerecht, beweist wohl entweder die eigene Unkundigkeit oder den Willen, Politik gegen die Interessen der Studierenden zu betreiben. Außerdem gibt es für die Studienbeihilfe seit Winter 2008 nur mehr ein Toleranzsemester. Die Stipendien sind also zu niedrig, daher muss während des Studiums gearbeitet werden. Wie soll man/ frau aber das Studium in der erforderlichen Zeit abschließen, wenn die Anspruchsdauer so knapp bemessen ist und man/frau auch noch arbeiten muss? Ein Teufelskreis. Eines ist klar: Wir brauchen sofort eine Erhöhung der Stipendien zumindest auf das Niveau der Ausgleichszulage und eine angemessene Toleranzzeit um Studierenden ein annähernd abgesichertes Studium zu ermöglichen!

Das Kreuz mit dem Unterhalt

Studierende, die keine staatliche Unterstützung erhalten, sind auf ihre Eltern angewiesen. Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern alle notwendigen Ausgaben während der Ausbildung zu bezahlen. Vom durchschnittlichen Nettomonatseinkommen der Eltern stehen über 15-jährigen Einzelkindern 22 Prozent zu. Bei Geschwistern verringert sich dieser Betrag nur um jeweils ein bis zwei Prozent pro Kind. So weit, so gut: Hier möchte man/frau meinen, dies sei ein recht faires System. Grundsätzlich zahlen die Eltern – und wenn diese es sich nicht leisten können, sollte die staatliche Studienbeihilfe zum Zug kommen.

In der Praxis ergeben sich hier zwei Probleme. Zum einen belastet der Unterhaltsanspruch vor allem einkommensschwache Familien, da für sie 22 Prozent ihres Einkommens besonders stark ins Gewicht fallen. Zum anderen fallen viele Studierende um den Unterhalt, der ihnen zusteht um, da sie und/oder ihre Eltern über die Unterhaltsbestimmungen nicht bescheid wissen, oder die Eltern (meist geschiedene Väter) sich weigern, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.

In besonders dreisten Fällen koppeln Eltern ihre Unterhaltszahlungen an Bedingungen (Studienwahl, Studienort, FreundIn,...). Ausbleibender Unterhalt ist zwar einklagbar, aber kaum jemand geht gegen seine/ihre eigenen Eltern vor Gericht, es sei denn, das familiäre Verhältnis ist ohnehin irreparabel zerrüttet. Und selbst wenn der Schritt zum Bezirksgericht getan ist, sitzen die Eltern meist trotzdem am längeren Hebel und können einen allfälligen Prozess auf 4-5 Jahre hinausziehen. Darüber hinaus ist auch das Unterhaltsrecht eine komplizierte Materie ohne klare Regelungen, viele wissen (genauso wie ihre Eltern) über ihre Rechte nicht Bescheid. Eine erste Soforthilfemaßnahme für die sich der VSStÖ einsetzt, ist hier die Ausweitung von Unterhaltszuschüssen. Soll heißen: Während der Streitigkeiten und der Prozesse soll der Staat den Studierenden den Unterhalt auszahlen, der ihnen zusteht, und dann – da der Staat auch die geeigneten Mittel zur Verfügung hat – diesen bei den Eltern einfordern.

Die Lösung: das Grundstipendium

Langfristig ist aber klar: Wir brauchen ein neues System. Denn: Das Unterhaltsrecht ist zahnlos, schafft Abhängigkeiten und belastet Familien mit niedrigen Einkommen überdurchschnittlich stark. Das Studienförderungsgesetz vernachlässigt einen großen Teil der Studierenden. Das alles führt zu einer hohen Erwerbstätigkeitsquote und einer hohen Dropout Rate, macht es für viele Studierende unmöglich sich wirklich auf ihr Studium zu konzentrieren und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Daher fordert der VSStÖ die Einführung eines Grundstipendiums.

Dieses soll in Höhe von monatlich 770 Euro an alle Studierenden in der Durchschnittsstudiendauer ausbezahlt werden. 

Utopisch? Nein. 

Die Finanzierung dieses Stipendiums ist möglich. Bei gleichzeitiger Abschaffung der Studien- und Familienbeihilfe für Studierende und bei Einführung einer moderaten Vermögenssteuer von 0,5 % jährlich könnten alle Studierenden (unabhängig von sozialer Herkunft und Nationalität) dieses Stipendium beziehen. Es blieben sogar noch fast 2 Milliarden Euro für andere Sozialleistungen übrig. Das Grundstipendium scheitert also nicht daran, dass es nicht finanzierbar wäre, sondern bis dato lediglich am politischen Willen. Hier wird der VSStÖ (vor allem in und durch die ÖH) Druck machen und die Alternative des Grundstipendiums in der Öffentlichkeit und bei politischen AkteurInnen einfordern. 

Denn: Geld ist genug da, es ist nur falsch verteilt. 770 Euro für jede/n sind möglich!

 

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