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Ein Gespenst geht um an den Universitäten – das Gespenst der „qualitativen Zulassungsbedingungen“. Seit einigen Monaten geistern diese Worte nun schon durch die Medien, innerhalb dieses Jahres sollen sie – zumindest wenn es nach Wissenschaftsminister Hahn geht – für alle Master- und Doktoratsstudien Realität werden. Was nach einem unbedenklichen „Qualitäts-Sicherungsverfahren“ klingt, ist in Wahrheit ein Freibrief für die Universitäten zur gnadenlosen Selektion potentieller Studierender. Knock-Out inklusive.

Der von konservativer Seite behauptete Unterschied zwischen quantitativen Zugangsbeschränkungen und qualitativen Zulassungsbedingungen soll darinliegen, dass die Universitäten nicht die Anzahl der Studienplätzebeschränken dürfen, sondern „nur“ qualitative Kriterien festlegen können, die Studierende für eine Zulassung erfüllen müssen. So können die Universitäten zB nicht die Anzahl der Studienplätze im Masterstudium Biologie auf 300 beschränken, aber stattdessen einen erforderlichen Notendurchschnitt im Vorstudium von höchstens 1,5 zur Voraussetzung machen. 

Die Universitäten haben aber jede Menge Datenmaterial zur Verfügung, auf dessen Grundlage sie derartige Kriterien definieren können. So verfügen sie zB über alle Prüfungsdaten und können dementsprechend jederzeit berechnen, wie gut der erforderliche Notenschnitt x im Bachelorstudium sein muss, damit nur y Studierende zum entsprechenden Masterstudium zugelassen werden. Vor diesem Hintergrund wird schnell ersichtlich, dass „qualitative Zulassungsbedingungen“ über Umwege eingeführte quantitative Zugangsbeschränkungen sind.

Tatsächlich kann sich auch kaum jemand unter „qualitativen Zulassungsbedingungen“ etwas Konkretes vorstellen. Und genau hier liegt das Problem: die Universitäten haben einen weiten Interpretationsspielraum und können den Zugang zu sämtlichen Master- und Doktoratsstudien nach Belieben beschränken, indem sie auf „qualitativen Kriterien“ beruhende Selektionsverfahren einführen. Die Möglichkeiten hier sind vielseitig: denkbar sind zB Aufnahmegespräche vor einer „ExpertInnenkommission“, welche die qualitative Eignung überprüft – als grundrechtlich geschützte wissenschaftliche Gutachten wären derartige Beurteilungen nicht einmal rechtlich anfechtbar. Oder: als qualitative Voraussetzung für das Masterstudium wird die Absolvierung bestimmter Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium vorgeschrieben. Genau diese Lehrveranstaltungen werden dann aber „aus budgetären Gründen“ nur in sehr beschränkter Anzahl angeboten. Mit der von Wissenschaftsminister Hahn geplanten Gesetzesänderung wäre es sogar rechtlich möglich, einen Mindest-IQ für das Master- oder Doktoratsstudium festzulegen.

Die Versprechen des Ministers, dass derartige Verfahren nicht zum Einsatz kommen werden, sind im Hinblick auf den von ihm gewollten Gesetzesentwurfvöllig wertlos: rechtlich werden sie dadurch ermöglicht, gleichzeitig sind die Universitäten in der Studiengestaltung vom Ministerium unabhängig. Addiert man zu dieser Situation noch den von der konservativen Budgetpolitik verschuldeten finanziellen Notstand der Universitäten, werden die Folgen der Einführung „qualitativer Zugangsbedingungen“ offensichtlich.

Auch die in der Gesetzesnovelle enthaltene Garantie, dass jeder Bachelor den Zugang zu mindestens einem facheinschlägigen Master garantieren muss, hilft hier wenig. Zum einen ist „facheinschlägig“ ein sehr dehnbarer Begriff: sind bei einem Bachelor in Soziologie nur die soziologischen Master facheinschlägig oder alle sozialwissenschaftlichen? Sind bei einem Bachelor in Chemie alle chemischen Master facheinschlägig oder alle naturwissenschaftlichen? Im Ergebnis kann diese schwammige Gesetzesformulierung dazu führen, dass es nur noch einen „Massen-Master“ pro Fakultät gibt, der für einen Großteil der Studierenden unbrauchbar ist. Zum anderen haben die Universitäten ihre Pflicht bereits dann erfüllt, wenn sie einen hochspezialisierten Master einrichten, der für denGroßteil der Studierenden weder interessant noch beruflich verwendbar ist. Wer würde schon an einen Bachelor in Maschinenbau einen Master „Dampfmaschinentechnologie des 19. Jahrhunderts“ anschließen? Abgesehenvon wenigen, historisch Interessierten wohl niemand.
All diese Szenarien zeigen recht deutlich, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, „qualitative Zulassungsbedingungen“ zu definieren, ohne zugleich quantitative Zugangsbeschränkungen zu legalisieren. Minister Hahn will schlicht und einfach flächendeckend Zugangsbeschränkungen einführenund diese auch noch schön reden. Der VSStÖ wehrt sich mit aller Kraft gegen diesen neuen Versuch von konservativer Seite, den freien und offenen Hochschulzugang zu torpedieren. Bildung muss allen frei zugänglich sein, nicht nur einer selbstgefälligen, konservativen Elite.

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