:: first steps
Mit dem Wechsel auf eine Hochschule beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Es warten viele neue Menschen und eine Welt voll Wissen. Aber leider erledigt sich nicht alles so einfach wie mensch das gerne hätte. Eine Menge bürokratischer Schritte müssen erledigt werden, der Studienplan scheint etwas unverständlich und irgendwie soll noch das nötige Kleingeld für Wohnung und Essen aufs Konto gelangen.
Im Folgenden wollen wir versuchen, dir mit einigen wichtigen Infos die ersten Schritte auf der Uni zu erleichtern. Sollten danach noch Fragen offen geblieben sein, kannst du dich gerne Di 09-12 Uhr und Do 16-19 Uhr an unsere Beratungshotline unter 01 / 526 89 86 63 oder beratung@vsstoe.at wenden.
:: studienberechtigung
Das österreichische Studienrecht sieht vor, dass du eine gewisse Vorbildung absolviert haben musst um auf einer Hochschule zugelassen zu werden.
Für die Zulassung an einer Universität hast du folgende Möglichkeiten:
- Matura oder gleichwertiger ausländischer Abschluss
- Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung
:: anmeldung zum studium
Auf verschiedenen Veranstaltungen wie beispielsweise der Berufs- und Studienmesse BeSt und bei deiner ÖH vor Ort kannst du dich über verschiedene Studien informieren. Falls du dann immer noch unschlüssig bist was du gerne studierenwillst kannst du auch mehrer Studien gleichzeitig ausprobieren. So lange du dich spätestens nach 2 Semestern für ein Hauptstudium entschieden hast ist das auch für verschiedene Beihilfen kein Problem.
Sobald du dich für ein oder mehrere Studien entschieden hast kannst du dich auf der Homepage deiner Hochschule online voranmelden. Dann bekommst du einen Termin und eine Liste an Unterlagen die du dort mitbringen musst. Außerdem bekommst du einen Zahlschein für deinen ÖH-Beitrag zugesandt. Den ÖH-Beitrag musst du einzahlen um für dein Studium ordentlich gemeldet zu sein. Dafür bist du dann Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen und Hochschülerschaft und kannst sämtliche Angebote in Anspruch nehmen. Außerdem ist darin ein Versicherungsbeitrag enthalten durch den du auf Universitätsveranstaltungen und auf dem Weg dorthin Unfallversichert bist.
Seit dem Sommersemester 2009 musst du an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen keine Studiengebühren mehr bezahlen solange du in der vorgesehen Studiendauer fertig studierst. An den Fachhochschulen hängt es von den jeweiligen BetreiberInnen ab ob Studiengebühren zu bezahlen sind oder nicht.
Bei deinem Anmeldungstermin bekommst du dann deinen Studierendenausweis, eine sogenannte Matrikelnummer und dein Studienbuchblatt. Damit kannst du dich dann für verschiedene Lehrveranstaltungen anmelden.
:: studiengebühren
Seit dem Sommersemester 2009 müssen Studierende an Universtäten und Pädagogischen Hochschulen keine Studiengebühren mehr bezahlen solange sie ihr Studium in der "vorgesehenen" Studiendauer beenden. Außerdem wurde die Liste der Erlassgründe ausgeweitet. Für Studierende an Fachhochschulen darf leider auch weiterhin die Fachhochschule festlegen ob sie Studiengebühren verlangen oder nicht.
Unter folgendem Link findest du die genauen Regelungen zum Thema Studiengebühren
:: wichtige beihilfen
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe steht allen Eltern zu für Kinder deren Unterhalt sie hauptsächlich bestreiten, solange alle Vorraussetzungen eingehalten werden. Die Familienbeihilfe kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Nähere Infos zur Familienbeihilfe
Studienbeihilfe
Die Studienbeihilfe ist abhängig vom Einkommen der Eltern und soll dich finanziell unterstützen falls deine Eltern aufgrund eines zu geringen Einkommens das nicht ausreichend schaffen. Da viele Studierende die eigentlich Anspruch auf Studienbeihilfe haben keinen Antrag stellen, weil sie glauben keinen Anspruch zu haben, - und damit eine Menge Geld verlieren - solltest du es auf alle Fälle versuchen und einfach einen Antrag stellen. Der Antrag muss bei der zuständigen Stipendienstelle eingebracht werden. Eine Liste aller Stipendienstellen findest du unter www.stipendium.at
Falls du Studienbeihilfe bekommst musst du nach dem ersten Studienjahr einen Leistungsnachweis erbringen. Dieser Umfasst 14 Semesterwochenstunden oder 30 ECTS Punkte damit du die Studienbeihilfe weiter beziehen kannst und die Hälfte, damit du sie nicht wieder zurück zahlen musst.
Weitere Infos zur Studienbeihilfe
SelbsterhalterInnen-Stipendium
Eine besondere Form der Studienbeihilfe ist das SelbsterhalterInnen-Stipendium. Dafür musst du vor Antragstellung mindestens 4 Jahre lang berufstätig gewesen sein. Der Vorteil ist, dass die Studienbeihilfe dadurch unabhängig vom Einkommen deiner Eltern ist.
Weitere Infos zum SelbsterhalterInnen-Stipendium
Weiter Infos zu verschiedenen Beihilfen findest du im Bereich Soziales