:: rechte für praktikantinnen verankern
Noch immer ist die rechtliche Ausgestaltung von Praktika mehr als ungenügend. Praktika sollen gesetzlich so geregelt werden, dass sie tatsächlich nur dann möglich sind, wenn das Lern- und Ausbildungsverhältnis nicht nur in der Theorie sondern auch im realen Arbeitsverhältnis im Vordergrund steht. Ist dem nicht der Fall, muss eine Angestelltenentlohnung laut Kollektivvertrag bezahlt werden. Hier muss auch eine Prüfung durch unabhängige dritte Instanzen möglich sein.
(Echte) Praktika müssen explizit in Kollektivverträge aufgenommen werden, um so einen Mindestlohn zu sichern – dieser soll sich an den Angestellteneinstiegsgehältern der jeweiligen Branche orientieren. Die an dieser Stelle häufig gebrachte Kritik, dass derartige Mindestlöhne für Praktika dazu führen würden, dass es von den Unternehmen dann keine entsprechenden Praktika mehr geben würde ist klar von der Hand zu weisen. Zum einen ist die Frage ob Mindestlöhne einen positiven oder negativen Effekt auf die Beschäftigung haben noch nicht eindeutig empirisch nachgewiesen. Zum anderen leisten PraktikantInnen Arbeit, welche schlicht und ergreifend erledigt werden muss, die also nicht zusammen mit Mindestlöhnen verschwinden würde. Außerdem fordern Unternehmen zunehmend, dass StudentInnen neben ihren theoretischen Kenntnissen auch über entsprechende Kenntnisse in der Praxis verfügen, welche diese eben über Praktika erwerben können.
Bei einer Entlohnung nach Kollektivvertrag, die sich an den Gehältern der Branche orientiert, würde auch automatisch Vollversicherung eintreten, da in diesem Fall auch die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden würde.
Die vom Unternehmen angebotene Ausbildung muss auch von den PraktikantInnen eingefordert werden können. Daher fordern wir ein Schriftlichkeitsgebot für die Lehr- und Ausbildungsinhalte (im Praktikumsvertrag) die während des Praktikums vermittelt werden können – dies würde auch ermöglichen, diese einzuklagen.
:: vsstö in der öh: code of conduct für praktika
Um diese Forderungen verwirklichen zu können engagiert sich der VSStÖ in der ÖH-Bundesvertretung für die Einführung eines Code of Conduct Praktikum.
Nach einer Bedarfserhebung unter soll gemeinsam mit ExpertInnen der ArbeitnehmerInnenvertretung und bestehenden Initiativen ein „Code of Conduct“ ausgearbeitet werden. Mindeststandards in den Bereichen Entlohnung, angemessenes Jobprofil, Arbeitszeiten, Einbindung in den Unternehmensalltag sollen garantieren, dass Unternehmen ihre PraktikantInnen nicht ausnutzen.
Unternehmen, die diesen „Code of Conduct“ einhalten, werden als UnterzeichnerInnen des „Code of Conduct“ auf der Homepage ÖH genannt. StudentInnen wissen also, welche Unternehmen die Mindeststandards für Praktika erfüllen.
Weiters wollen wir in der ÖH für PraktikantInnen die Möglichkeit schaffen, ihre existenten Rechte einzufordern. Dazu wollen wir PraktikantInnen, deren Rechte nicht eingehalten wurden rechtlichen Beistand geben.
PraktikantInnen haben derzeit vor allem ein Recht auf Ausbildung, Praktika an sich sind nur dann möglich wenn der Ausbildungs- und Lernzweck im Vordergrund steht. Dies wird aber im eigentlichen Praktikumsverhältnis oft nicht tatsächlich eingehalten
In solchen Fällen muss versucht werden, eine angemessene Entlohnung im Rahmen eines normalen Dienstverhältnisses einzuklagen, wenn das Lernverhältnis nicht im Vordergrund stand, weil dann de facto gar kein Praktikum sondern ein normales Arbeitsverhältnis absolviert wurde.
Hier soll die ÖH auch durch Präzedenzfälle zeigen, dass PraktikantInnen Rechte haben.
Durch diese Maßnahmen sollen die teils unhaltbaren Bedingungen unter denen derzeit Praktika abgeleistet werden müssen behoben werden. Das Gütesiegel des Code of Conduct wird es StudentInnen ermöglichen genau zu sehen welche Unternehmen ihnen welche Mindeststandards im Praktikum gewähren und welche nicht.
