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:: vsstö: antrag auf studiengebühren-erlassung auch bei mehrfachstudien möglich

Langjährige VSStÖ-Forderung wird endlich erfüllt

Die Forderung des Verbands Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) nach Erlassung der Studiengebühren auch bei Mehrfachstudien wurde endlich erfüllt. Studierende, die in mindestens zwei Studien einen Leistungsnachweis von je mindestens 15 ECTS Punkten erbracht haben und die sonstigen Richtlinien erfüllen, können beim Wissenschaftsministerium einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

„Es wurde höchste Zeit eine Regelung für Doppel- und Mehrfachstudien zu finden, damit Studierende mit mehr als einem Studium nicht länger ungerecht behandelt werden. Trotzdem werden immer noch Langzeitstudierende und ausländische Studierende durch die Studiengebühren bestraft,“ so Stefanie Grubich, Vorsitzende des VSStÖ.

„Die unfairen Gebühren gehören so schnell wie möglich für alle Studierenden vollständig abgeschafft und der VSStÖ wird sich auch weiterhin dafür einsetzen,“ fordert Grubich.

 

Rückfragehinweis: Christopher Pieberl, VSStÖ Pressesprecher, Tel.: 0676/3858813, mailto: vsstoe@vsstoe.at, www.vsstoe.at

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